Zahn-Rat Juni 2018

Selbstbehalt für Zahnersatz wurde gesenkt – Kassen übernehmen mehr Kosten

Zum abnehmbaren Zahnersatz gehören Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall. Teilprothesen müssen mit Klammern an vorhandenen Zähnen befestigt werden.

Der der Selbstbehalt der Krankenkasse für Zahnersatz, Regulierungen etc. war bisher nicht einheitlich geregelt. So betrug er z.B. bei Wiener Gebietskrankenkasse (und vielen anderen Kassen ebenfalls) 50 % der Kosten.

Seit Jahresbeginn 2018 wurde der Selbstbehalt einheitlich auf 25% der Gesamtkosten gesenkt.
Einige Kassen haben die Bezahlung des Selbstbehaltes direkt beim Arzt geregelt, es gibt aber auch Kassen die Bezahlung direkt an die Krankenkasse vorsehen.

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