Zahn-Rat Dezember 2024
Wichtige Informationen zu Amalgam und Kunststofffüllungen – Was Sie wissen sollten
Die Entwicklungen rund um den Einsatz von Amalgam und die Abrechnung von Zahnfüllungen bringen derzeit einige Veränderungen mit sich. Wir möchten Sie über die aktuellen Regelungen und deren Auswirkungen informieren:
Das Aus für Amalgam
Amalgam darf ab sofort in Österreich nicht mehr verwendet werden. Eine Einigung mit der Krankenkasse konnte bisher leider nicht erzielt werden. Das bedeutet:
- Seitliche Zähne (ab dem 4er): Zahnfüllungen in diesem Bereich müssen künftig von den Patienten privat bezahlt werden, da die Krankenkasse weiterhin nur Amalgam finanziert, das nun jedoch nicht mehr erlaubt ist.
- Rückvergütung: Die Krankenkasse plant, ca. 80 % des bisherigen Kassenhonorars (wie es früher für Amalgam galt) rückzuvergüten. Der genaue Ablauf hierfür ist derzeit noch in Klärung.
Wir setzen alles daran, Sie bestmöglich zu informieren und hoffen weiterhin auf eine kurzfristige Einigung mit den Krankenkassen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie natürlich sofort darüber in Kenntnis setzen.
Honorar für Kunststofffüllungen
Auch bei Kunststofffüllungen gibt es Anpassungen:
- Verrechnung des Honorars: Ab sofort wird das gesamte Honorar direkt mit Ihnen abgerechnet. Das Grundhonorar kann nicht mehr über die Krankenkasse abgedeckt werden.
- Rückvergütung: Durch die geplante Rückvergütung durch die Krankenkasse bleibt Ihre finanzielle Belastung jedoch in etwa auf dem bisherigen Niveau.
Unser Ziel: Eine faire Lösung
Wir arbeiten intensiv daran, eine für beide Seiten ökonomisch tragbare Lösung zu finden. Ihr Vertrauen und Ihre Zahngesundheit stehen für uns an erster Stelle.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
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