Zahn-Rat September 2019
Selbstbehalt für Prothesen wurde gesenkt – Kassen übernehmen mehr Kosten
Der der Selbstbehalt der Krankenkasse für Prothesen wurde von 50 % auf 25 % gesenkt!
Zum abnehmbaren Zahnersatz gehören Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall. Teilprothesen müssen mit Klammern an vorhandenen Zähnen befestigt werden.
Patienten haben – je nach Art der Prothese – alle 5 oder 6 Jahre Anspruch auf einen neuen
Zahnersatz!
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