Zahn-Rat September 2023

Zahnfehlstellungen behandeln – (Gratis-) Zahnspange für Jugendliche

Seit Einführung der Zahnspange für Patienten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr werden die Kosten bei einigen, genau definierten schweren Fehlstellungen von der Krankenkasse komplett übernommen.

Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Gratis-Zahnspange zu bekommen:

  • Der Patient/die Patientin muss zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr
  • Anbieten dürfen diese nur Zahnärzte und Kieferorthopäden, die einen speziellen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen haben und wenn eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN-Behandlungsnotwendigkeit der Stufe 4 oder 5) festgestellt wird.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets von der Krankenkasse übernommen.

Auch wenige schwere Zahnfehlstellungen zu behandeln ist jedoch aus funktionellen sowie
kosmetischen Gründen ebenso wichtig!

Zahnfehlstellungen sind weit verbreitet.

Fehlstellungen können angeboren sein oder durch einen Unfall verursacht werden. Aber auch mechanisches Einwirken wie beispielsweise Daumenlutschen kann Ursache sein.

Wenn Zähne nicht korrekt auf dem Zahnbogen angeordnet sind, spricht man von einer Zahnfehlstellung. Zähne können gekippt oder gedreht sein. Es ist auch möglich, dass sie aufgrund einer Wanderung an der falschen Position stehen. Stehen die Zähne zu eng aneinander, kann es zu Überlappungen der Zähne kommen. Bei genetischer Veranlagung bilden sich auch zu mehr oder weniger großen Lücken zwischen den Zähnen.

Folgen und Nachteile

Fehlstellungen der Zähne können einerseits funktionelle Nachteile für das gesamte Zahnsystem verursachen. Dabei beeinträchtigen Sie z.B. die Kaufunktion und das SprechenProbleme beim Schließen der Lippen, Schmerzen oder schmerzlose „Knackgeräusche“ beim Kauen und sogar Schnarchen können Ursache von Fehlstellungen sein.

Auch Kopf-, Nacken- und sogar Rückenschmerzen können oft auf eine Zahn- oder Kieferfehlstellung zurückgeführt werden.

Andererseits kann es gerade im Frontzahnbereich bedingt durch Zahnfehlstellungen zu ästhetischen Nachteilen kommen.

Bei einer Kieferfehlstellung kann der Kiefer entweder zu schmal, zu breit, vor- oder rückverlagert sein – und bewirkt oft eine Zahnfehlstellung.

Es ist wichtig, diagnostizierte Zahnfehlstellungen zu behandeln – wie so oft gilt auch hier:
Je früher, desto besser.

Wie genau sich die Kostenübernahme der Krankenkasse bei leichteren Fehlstellungen, die nicht als Voraussetzung für die „Gratiszahnspange“ zählen, künftig im Detail gestalten wird, ist noch ungewiss. Dies sollte jedoch keinesfalls ein Grund sein, Fehlstellungen, die aus kosmetischen oder funktionellen gründen korrigiert werden sollten, nicht zu behandeln.

In einem unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermin besprechen wir gerne individuelle Möglichkeiten, Kosten und Teilzahlungsvarianten mit Ihnen!

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