Zahn-Rat Juni 2018
Die neue Datenschutzgrundverordnung
Mit Mai 2018 ist die die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten.
Diese gesetzliche Regelung betrifft auch Zahnarztpraxen.
Den Umgang mit Patientendaten wurde auch bisher sehr sorgsam und
verantwortungsvoll gehandhabt.
Selbstverständlich haben wir fristgerecht alle erforderlichen Schritte der neue Verordnung zum bestmöglichen Nutzen unserer Patienten umgesetzt.