Zahn-Rat März 2018
Neue Verordnung zur Verschreibung von PARKEMED
Parkemed ist ein schmerzstillendes und entzündungshemmendes Medikament, das
wir unseren Patienten im Bedarfsfall verschrieben haben.
Nun werden die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse übernommen – Parkemed ist nur mehr
„privat“ erhältlich.
Deshalb informieren wir Sie wie folgt:
Die Kosten für kleine Packungsgrößen (bis 30 Stück) liegen derzeit unter der Rezeptgebühr.
Alternativ können natürlich auch sogenannten „Generika“ eingenommen werden. Dies sind
Präparate mit gleichwertiger Zusammensetzung wie das Originalmedikament – vereinfacht gesagt, sind Generika kostengünstigere Nachfolgemedikamente mit bewährten Wirkstoffen. Sie dürfen nach Ablauf der Patente auf das Originalmedikament erzeugt und vertrieben werden. Dass ein Generikum bezüglich Qualität und Wirksamkeit dem Original entspricht, müssen die Generikahersteller bei den Zulassungsbehörden nachweisen.
Die Kosten für diese Medikamente werden von den Kassen übernommen.
Im Bedarfsfall informieren wir Sie gerne in der Praxis noch einmal genau.