Zahn-Rat März 2018
Die neue Datenschutzgrundverordnung
Mit Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Diese gesetzliche Regelung betrifft auch Zahnarztpraxen.
Noch sind die Details nicht endgültig festgelegt.
Diese gesetzliche Regelung betrifft auch Zahnarztpraxen.
Noch sind die Details nicht endgültig festgelegt.
Der Umgang mit Patientendaten wurde auch bisher sehr sorgsam und
verantwortungvoll gehandhabt.
Selbstverständlich werden wir auch die neue Verordnung zum bestmöglichen
Nutzen unserer Patienten umsetzen.
Wir informieren Sie rechtzeitig. Vielen Dank