Zahn-Rat Juni 2016
Zahnspange Neu (Gratis-Zahnspange)
Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine Zahnspange bei Patienten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Wer bekommt die Gratis-Zahnspange?
Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Gratis-Zahnspange zu bekommen:
- Der Patient/die Patientin muss zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr
- Anbieten dürfen diese nur Zahnärzte und Kieferorthopäden, die einen speziellen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen haben und wenn eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN-Behandlungsnotwendigkeit der Stufe 4 oder 5) fest gestellt wird.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets von der Krankenkasse übernommen.
Leider werden die restlichen Fälle von der Krankenkasse immer seltener bewilligt. Wenn doch, dann nur mit Selbstbehalt. Ohne Bewilligung ist die Zahnspanne weiterhin eine reine Privatleistung.
Bei Fragen rufen Sie unsere kostenlose Hotline an: 0800 – 201 985.
Wir sind gerne für Sie da!